Mit dem Beschluss über das Solarpaket 1 der Regierung wird der Betrieb von Balkonkraftwerken künftig einfacher. Hier die Änderungen zusammengefasst:

  • Maximalleistung erhöht: Künftig wird die zulässige Ausgangsleistung von Balkonkraftwerken von 600 Watt auf 800 Watt erhöht. Auch wenn die Gesamtleistung der Anlage diese Grenze überschreiten darf, dürfen allerdings nur bis zu 800 Watt ins Stromnetz eingespeist werden.
  • Registrierungspflicht entfällt: Mussten Balkonkraftwerke bislang im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert und beim Netzbetreiber angemeldet werden, entfällt mit dem Solarpaket 1 nun diese Pflicht.
  • Rückwärtsdrehender Zähler zugelassen: Die herkömmlichen Stromzähler müssen künftig nicht mehr durch smarte Modelle ersetzt werden. Angeraten wird, bestehende Ferraris-Zähler jedoch gegen moderne Zweirichtungszähler auszutauschen.
  • Schuko-Stecker-Anschlüsse erlaubt: Künftig wird es offiziell erlaubt sein, Mini-PV-Anlagen an Schuko-Steckdosen anzuschließen. Mehrfachsteckdosen dürfen hierfür jedoch nicht genutzt werden.
  • Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter rechtens: Künftig haben auch Mietern ein Recht auf die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken.

Autorin: Petra Jendryssek | Foto: ©Franz26-pixabay.com

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